Wenngleich sich der überwiegende Teil des Personenverkehrs auf öffentliche (und außerdem sehr günstige) Busverbindungen konzentriert, s. sollten sich Besucher des Landes dennoch über die wichtigsten Verkehrsregeln informieren, um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein. Im Wesentlichen ähneln die Vorschriften im Straßenverkehr den meisten europäischen Vorgaben. Es herrscht generell Rechtsverkehr und auch die Vorfahrt gehört immer dem Autofahrer, der von Rechts kommt (natürlich nur, wenn Schilder oder Ampeln nichts anderes vorschreiben). Die Schilder sind übrigens den bekannten Hinweistafeln sehr ähnlich und intuitiv, Entfernungen werden in Kilometern angegeben und die Geschwindigkeit in Kilometer pro Stunde.
Die Tempolimits in Israel liegen bei 50 km/h Innerorts und bei 80 km/h (in Ausnahmen auch 90 km/h) außerhalb von Ortschaften; bei einer Fahrt auf den wenigen Autobahnen liegt die Obergrenze bei 100 km/h. Die Sicherheitsgurte sind auf den Frontsitzen eines Fahrzeuges Pflicht, müssen aber nur außerhalb der Orte angelegt werden. Außerdem ist (in den „dunklen“ Monaten von November bis einschließlich März) bei Überlandfahrten auch ein eingeschaltetes Abblendlicht vorgeschrieben.
Wer in Israel mit dem Motorrad unterwegs ist, muss immer das Abblendlicht einschalten, ganz gleich zu welcher Tages- oder Jahreszeit. Pflicht für Motorradfahrer ist außerdem ein Sturzhelm, wobei diese Vorschrift auch für den Sozius gilt.
Für das Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es in Israel keinerlei Vorgaben, aber in der allgemeinen Handhabung dieser Frage hat sich eine „inoffizielle“ Höchstgrenze von 0,1 ‰ durchgesetzt, also besser ganz die Finger weg vom Alkohol (oder vom Autoschlüssel).