Die Regeln für den Straßenverkehr auf Kuba sind den in Deutschland gebräuchlichen Vorschriften sehr ähnlich. Um einen Wagen zu mieten (Mindestalter hier 21 Jahre), braucht es auf Kuba einen deutschen Reisepass und einen deutschen (bzw. EU-) – Führerschein. Für Motorradfahrer und Beifahrer ist ein Helm gesetzlich vorgeschrieben.
Nach dem Anschnallen der Passagiere (im Fond Pflicht) kann es schon losgehen. Gefahren wird auf der rechten Spur, auch wenn die meisten PKW wegen Pferdekutschen oder Fahrrädern die Überholspur nutzen. Alle Hinweisschilder sind selbsterklärend und den in Europa bekannten Symbolen und Zeichen ebenfalls nahezu gleich.
Ebenso verhält es sich beim Tempolimit. Innerhalb von Ortschaften sind maximal 50 m/h erlaubt, auf Landstraßen liegt die Höchstgrenze (sofern möglich) bei 90 km/h und auf Autobahnen sind 100 km/h erlaubt. Besondere Aufmerksamkeit sollte man an ungesicherten Bahnübergängen (unbedingt anhalten!) und an den s. genannten Kontrollpunkten (auf 40 km/h drosseln) walten lassen.
Keine Gnade kennen die kubanischen Ordnungshüter beim Thema Alkohol, hier gilt ganz klar die 0,00 ‰ – Grenze, also Finger weg. Da auch einige Straßen des Landes nicht im besten Zustand sind (Schlaglöcher), sollten die Fahrer auch darauf ein Auge haben.
Vielleicht erhöht ja auch folgende Information ein wenig die Aufmerksamkeit: Wer auf Kuba eine Person im Straßenverkehr verletzt, darf das Land erst wieder verlassen, wenn die entstandenen Kosten des Geschädigten (Arzt, Transport, Krankenhaus, Reha) bezahlt wurden. In diesem Sinne: Gute Fahrt!