Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für deutsche Staatsangehörige besteht bei der Einreise nach Serbien Passpflicht. Die Einreise nur mit einem gültigen Bundespersonalausweis ist in der Regel nicht möglich. Der benötigte Reisepass muss mindestens noch für die Dauer des Aufenthaltes in Serbien seine Gültigkeit besitzen. Serbische Grenzbehörden gehen im Allgemeinen davon aus, dass der Reisepass noch 90 Tage gültig ist, da hier ein visumfreier Aufenthalt bis zu 90 Tagen zulässig ist. Kinderausweise sind uneingeschränkt anerkannt, für Reisen in den Kosovo oder bei Reisen über Ungarn, wird empfohlen einen Kinderausweis mit Lichtbild bei sich zu führen. Abgelaufene Reisepässe oder Kinderausweise werden generell nicht anerkannt. Touristische Reisen innerhalb Serbiens, dazu zählen auch Aufenthalte im Kosovo, sind bis zu . Monaten Dauer visumsfrei. Wer sich länger hier aufhalten möchte, oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchte, muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung einholen. Eine spätere verlängerte Aufenthaltsberechtigung ist nicht mehr möglich. Sowohl auf dem Land- als auch auf dem Luftweg ist die Einreise in den Kosovo visumfrei. Bei einem Aufenthalt über 90 Tage muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer eingeholt werden. Diese Anträge müssen 15 Tage vor Ablauf der 90- Tage Frist beim Polizeiquartier in Pristina gestellt werden. Eine Ausreise aus dem Kosovo über Serbien ist nur möglich, wenn vorher auch eine Einreise über diesen Landweg erfolgt ist und die Gesamtreisedauer von . Monaten nicht überschritten wird. Ein Aufenthalt in Serbien oder Transit durch Serbien ohne einen regulären Einreisestempel ist ein grober Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht und kann zu einer Festnahme führen. Personen die außer der deutschen Staatsangehörigkeit auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet. Diese Personen sind dazu verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise ihre serbischen Papiere zu benutzen. Männliche Doppelstaatsangehörige im wehrpflichtigen Alter müssen damit rechnen, sollten sie keinen Wehrdienst in Serbien abgeleistet haben, bei der Einreise festgenommen zu werden. Ausländer müssen sich innerhalb 24 Stunden bei der örtlichen Polizei melden, dort wird eine Bescheinigung zu Nachweiszwecken ausgestellt. Wer dies missachtet, muss mit teilweise sehr hohen Strafen rechnen. Außerdem kann es bei der Ausreise zu Schwierigkeiten kommen. Bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt die Hoteldirektion diese Anmeldung.
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