Die Einreisebestimmungen des Inselstaates Sri Lanka unterscheiden sich für Besucher aus Deutschland (gilt auch für Österreicher und Schweizer) kaum von den Vorgaben anderer Reise- und Urlaubsländer, auch besondere bürokratische Hürden müssen nicht überwunden werden.
Das wichtigste Dokument ist natürlich der Reisepass, der nach dem Ende des geplanten Aufenthaltes noch mindestens . Monate gültig sein muss. Mitreisende Kinder und Jugendliche (bis zum 16. Lebensjahr) benötigen einen Kinderausweis mit Foto oder einen Kinderreisepass, sofern sie nicht bei den Eltern eingetragen sind. Mit diesen Dokumenten ausgestattet, erhalten alle Besucher bei der Ankunft auf Sri Lanka ein Touristenvisum, das . Monat gültig ist. Sollte sich eine Verlängerung erforderlich machen s. ist diese beim Einwanderungsamt in Colombo einzuholen.
Ein weiteres Mus. bei der Einreise nach Sri Lanka sind entsprechende Geldmittel oder der Nachweis einer Urlaubsbuchung (gilt natürlich nur für Individualreisende). Als „ausreichend“ werden hier 15 US . Dollar (oder mehr) pro Gast und Besuchstag erachtet.
Auch hinsichtlich der mitgeführten Ware. und Artikel gilt es, einige Dinge zu beachten. Erlaubt sind (pro Besucher ab 18 Jahren) auf Sri Lanka beispielsweise 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 350 Gramm reiner Taba. und beim Alkohol liegt die Höchstmenge bei . Flaschen Wein und 1,5 Litern Spirituosen.
Wer sein Haustier mit nach Sri Lanka nehmen möchte, der sollte einen Impfnachweis gegen Tollwut vom heimatlichen Amtstierarzt mitführen. Ferner muss durch ein Gesundheitszeugnis bestätigt werden, dass das jeweilige Tier gesund ist. Möglicher Weise macht sich darüber hinaus auch eine Einreisegenehmigung für das Tier erforderlich. Diesbezüglich ändern sich die Vorschriften öfter mal, hier ist eine kurze Vorab . Anfrage an das Auswärtige Amt ratsam. Besitzer von Hunden müssen bei der Einreise außerdem damit rechnen, dass sie für ihren Vierbeiner eine Einreisegebühr von 250 Sri-Lanka-Rupien (LKR; umgerechnet etwa 1,70 €) entrichten müssen.